Warum ist Gerätemanagement im Gesundheitswesen wichtig?
Gerätemanagement im Gesundheitswesen
1. Erhöhte Patientensicherheit
Es kann leicht übersehen werden, dass das Anlagenmanagement eine zentrale Rolle für die Patientensicherheit spielt. Mit einer auf das Gesundheitswesen zugeschnittenen Anlagenverwaltung stellen Sie sicher, dass alle medizinischen Geräte ordnungsgemäß funktionieren, um Zwischenfälle zu vermeiden. Im schlimmsten Fall kann eine einzige Fehlfunktion für Ihre Patienten lebensbedrohlich sein. Ohne eine gut definierte Asset-Management-Strategie oder Asset-Management-Software ist es fast unmöglich, den Zustand Ihrer Geräte ordnungsgemäß zu überwachen.
2. Verbesserte Verfügbarkeit der Ausrüstung
Ein effektives Asset Management im Gesundheitswesen sorgt auch dafür, dass medizinische Geräte zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden und wo sie gebraucht werden. Dies erhöht nicht nur die Patientensicherheit, sondern hilft auch dabei, Nutzungsmuster zu verstehen und eine effizientere und effektivere Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten.
3. Kosteneffizienz
Eine korrekt durchgeführte Anlagenverwaltung ist ein wertvolles Instrument für die strategische Kostenplanung. Wenn Sie über aktuelle Informationen über Ihre Geräte im Gesundheitswesen verfügen, können Sie unzureichend genutzte Geräte identifizieren, eine Überbevorratung verhindern und überflüssige Gerätekäufe reduzieren.
4. Einhaltung von Vorschriften
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Für die Praxis des Umganges mit Medizinprodukten enthält die MPBetreibV die wesentlichen Regelungen. Tatsache ist zudem, dass durch nicht ordnungsgemäß betriebene und gewartete Medizinprodukte oder durch nicht ausreichend geschultes Personal für die Patienten das größte Gefährdungspotential besteht. Die Werkzeuge dazu, dieser Gefährdung entgegenzuwirken, sind in der MPBetreibV enthalten. Gefordert ist hierbei ein stetiger Überwachungsprozess und nicht nur punktuelle Maßnahmen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Gefahrvermeidungspflichten im Rahmen des Betreibens und Anwendens von Medizinprodukten bestehen hierbei aus Organisationspflichten, Aufklärungspflichten, Behandlungspflichten und Kooperationspflichten. Eine Arztpraxis als Gesundheitseinrichtung und Betreiber im Sinne der Verordnung muss die Qualifikation der Anwender, die Einweisung, die Instandhaltung, die sachkundige Aufbereitung sowie die Durchführung und Protokollierung der Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) sicherstellen.
Es sollten also eine/einen Mitarbeiter/in explizit beauftragen, die/der sich um den sicheren Umgang mit Medizinprodukten und Medizingeräten kümmert, eine/einen sogenannte/n Gerätebeauftragte/n.
Ab 20 Beschäftigten ist die Bestellung einer/s Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV verpflichtend. Die Person muss eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung haben, die durch Weiterbildungszertifikate nachgewiesen werden kann. Außerdem muss auf der Website eine Funktions-E-MailAdresse hinterlegt sein, damit die zuständige Behörde zielgerichtet Kontakt aufnehmen kann.
Eine Bestellung sollte immer schriftlich erfolgen, damit sowohl der/die beauftragte Mitarbeiter/in bestätigt, dass er/sie die Aufgabe übernehmen möchte, als auch die Praxis zustimmt, dass der-/diejenige das Amt innehaben soll.
Erforderlich ist zudem die Führung eines Medizinproduktebuchs für Medizinprodukte der Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV und eines Bestandsverzeichnisses gem. § 13 MPBetreibV für alle aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukte. Gegenüber den Anwendern müssen Gebrauchsanweisungen und Medizinproduktebücher zugänglich gemacht werden. Bei einem begründeten Verdacht, dass bei der Anwendung ein Sicherheitsrisiko besteht, ist der Betrieb eines Medizinprodukts einzustellen. Auf Verfallsdaten ist zu achten. Bei miteinander verbundenen Medizinprodukten sowie Produkten mit Zubehör muss sich der Betreiber vergewissern, dass die Konstellation geeignet ist.
5. Optimierte Wartungspläne
Ein klarer Plan für die Wartung verhindert Ausfälle von medizinischen Geräten, verbessert die Verfügbarkeit von medizinischer Ausrüstung und verlängert ihre Lebensdauer. Geplante präventive Wartung führt auch zu Kosteneinsparungen, indem unerwartete Reparaturen und Ausfallzeiten reduziert werden.
Auf Basis dieser rechtlichen Vorgaben bedarf es mithin eines entsprechenden Gerätemanagements im Gesundheitswesen um Sanktionen oder gar Schäden zu vermeiden. Im Folgenden werden entsprechende Grundlagen dieses Managements sowie praktische Tipps in der alltäglichen Umsetzung dargestellt.
Vorteile des systematischen Gerätemanagements
Ein systematisches Gerätemanagement ist hilfreich, um immer einen Überblick über den Gerätebestand zu haben. Das ist umso wichtiger, je größer es wird und ist und demzufolge, je mehr Geräte betrieben werden. Es hilft auch, dass bei den regulären Wartungen kein Gerät übersehen wird, sondern anhand der Liste, dem so genannten Bestandsverzeichnis, die Vollständigkeit rasch überprüft werden kann.
Dies führt dazu, dass so pfleglich mit den Geräten umgegangen wird, weil Verschleißteile zeitig ausgetauscht werden und nur Personen die Geräte bedienen dürfen, die in der Bedienung, Pflege und Reinigung geschult sind, dass die Geräte lange betrieben werden können. Das fördert enorm die Wirtschaftlichkeit, weil die Funktionsfähigkeit lange erhalten bleibt.
Auch ohne behördliche Überprüfung schadet man sich selbst, wenn mann kein systematisches Gerätemanagement pflegt, indem sie keine Übersicht über den eigenen Gerätepark hat. Folgen davon können sein, dass Geräte früher kaputtgehen, als vom Hersteller vorgesehen, was zu teuren Neuanschaffungen oder kostspieligen Reparaturen führt. Ganz zu schweigen von der Zeit, die die mitarbeiter nicht in die Patientenbehandlung investieren können, weil es zu Gerätefehlern oder einem Totalausfall des Geräts kommt. Besonders unangenehm ist das, wenn eine bereits eingeleitete Behandlung abgebrochen werden muss oder vorübergehend vereinbarte Behandlungstermine abgesagt werden müssen.
Ebenso kostspielig ist es auf Dauer auch, wenn zuerst neuere Medizinprodukte verbraucht werden, wodurch ältere ablaufen und nicht mehr verwendet werden können – das sind unnötige Kosten und widerspricht dem Bild einer nachhaltigen entwicklung .
Aufgaben klären – Was ist zu tun?
Vor allem der Medizinproduktesicherheitsbeauftragte bzw. der Gerätebeauftragte kümmern sich um die Aufgaben, die sich sowohl aus den gesetzlichen Anforderungen als auch aus den Empfehlungen der Gerätehersteller ergeben. Dazu zählen:
- Führen des Bestandsverzeichnisses nach § 13 MPBetreibV über alle medizintechnischen Geräte
- Führen der Medizinproduktebücher zu den allen medizintechnischen Geräten
- Überwachen, dass alle Personen, die andere Personen in die Gerätebedienung einweisen, selbst durch den Hersteller bzw. einen beauftragten Medizintechniker ersteingewiesen sind (Ersteinweisung) – und zwar bevor sie das Gerät das erste Mal eigenständig bedienen
- Überwachen, dass alle weiteren Personen, die ein Gerät bedienen sollen, eine Einweisung in die Bedienung erhalten haben (Folgeeinweisung) – und zwar ebenfalls bevor sie das Gerät das erste Mal eigenständig bedienen
- Überwachen, dass die erforderlichen Reinigungen durch die Mitarbeiter gemacht werden und dass sie richtig und dadurch sicher ausgeführt werden
- Überwachen, dass die erforderlichen Wartungen in den von den Herstellern vorgeschriebenen Intervallen von den beauftragten Medizintechnikern durchgeführt
werden, so genannte Sicherheits- und Messtechnische Kontrollen (STK und MTK) - Protokollieren von Störungen und Fehlern der Geräte
- Kontrollieren, dass nur mit Medizinprodukten gearbeitet wird, die noch haltbar sind – die Kontrolle der Vorräte kann auch durch andere Mitarbeiter erfolgen, der Gerätebeauftragte ist vor allem dafür verantwortlich, Stichproben zur Kontrolle zu machen
- Kennen des Meldewesens, also wissen, was zu tun ist, wenn ein Medizingerät oder ein Medizinprodukt fehlerhaft funktioniert.
Weitere Aufgaben können in Abhängigkeit von den Geräten und den durchgeführten Behandlungen möglich sein.
Einzelfälle aus der QM-Praxis
In den meisten fällen hat es sich eingespielt, dass sich der Medizintechniker von selbst ankündigt, wenn die erforderlichen Prüfintervalle für die Medizingeräte wieder anstehen. Es kann aber auch sein, dass er Geräte jährlich prüft, bei denen eine Überprüfung alle zwei Jahre ausreichend wäre. Solange dies nicht auffällt und sie den Mechanismus nicht unterbindet, freut sich der Techniker über ein doppeltes Einkommen. Für die Praxis bedeutet es andererseits doppelt so hohe und unnötige Ausgaben.
Es kommt auch vor, dass ein Medizintechniker nicht wie all die Jahre zuvor den Wiederholtermin für die Wartungen vereinbart hat. Möglicherweise, weil er die Firma gewechselt hat oder ohne Kundeninformation in Rente gegangen ist. Das fällt zunächst gar nicht auf, im schlimmsten Fall erst nach fast einem Jahr ausstehender Geräteüberprüfungen. Verantwortlich für einen ordnungsgemäßen Gerätezustand ist aber nicht der Medizintechniker, sondern die Klinik.
Zu der Tätigkeit einer Qualitäts-Management Beratungen gehört auch immer ein Rundgang durch die Räumlichkeiten. Häufig stößt man dabei z.B. auf Blutdruckmessgeräte, die nicht mehr geeicht sind. Dies geschieht schon, wenn eine Mitarbeiterin das Gerät benutzt oder am Körper getragen hat, während der Medizintechniker gerade die anderen Geräte gewartet hat. Genau genommen darf sich das Personal bei einem nicht geeichten Gerät aber nicht mehr auf die Messwerte verlassen. Davon könnte eine falsche Diagnose abgeleitet werden, was zu einer Fehlmedikation oder Fehlbehandlung für den Patienten führen kann. So etwas kann die Klinik nur mit einem gut geführten Bestandsverzeichnis vermeiden.
Bei den Rundgängen geht der QM-Berater so vor, wie auch eine Behörde eine Klinik prüfen würde und öffnet zahlreiche Schränke und Schubläden, um sich den Inhalt genauer zu betrachten. Ein „klassischer“ Fall ist dann, dass das neue Material vorn in den Schrank eingeräumt wurde, wodurch der ältere Bestand nach hinten geschoben wurde – und Händedesinfektionsmittel oder Spritzen abgelaufen sind. Oder hinten im Schrank steht Material, das durch einen veränderten Therapieprozess gar nicht mehr zum Einsatz kommt – und verfällt. Sehr beliebt bei abgelaufenen Verfallsdaten sind auch Probepackungen, die die Mitarbeiter aus Verlegenheit von Vertretern angenommen haben, aber eigentlich gar nicht benutzen wollen oder den Sinn darin nicht erkannt haben.
Es kommt auch nicht selten vor, dass z.B. eine Charge Kochsalzbeutel auf dem Transportweg ausläuft, Filter sich nicht wie üblich ordnungsgemäß in Maschinen montieren lassen und ähnliches. Die Ursache dafür liegt meistens in veränderten Produktionsprozessen der Hersteller, wobei die Probleme meist erst nach der Auslieferung in den Kliniken auffällig werden. Häufig entdecken die Mitarbeiter die Mängel schon, bevor die Medizinprodukte überhaupt zum Einsatz in der Patientenbehandlung kommen. Dann entwickelt sich ein Dialog mit den Herstellern zwecks Ersatzes und Kostenerstattung, bei schwerwiegenderen Mängeln kann aber auch eine Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfolgen. Diese Meldung hat keine negativen Konsequenzen, sondern zielt vielmehr darauf ab, dass sich das PEI mit den Herstellern in Verbindung setzt, um den Mangel dauerhaft abzustellen. Davon profitieren letztendlich auch die Kliniken.
Fazit
Wenn der Standort und die Verfügbarkeit der medizinischen Geräte bekannt sind, kann Ihr Personal weniger Zeit damit verbringen, die Geräte zu suchen, und sich stattdessen mehr auf die Pflege konzentrieren. Wie bereits erwähnt, ermöglicht dies auch die Verlagerung ungenutzter medizinischer Geräte an Orte, an denen sie benötigt werden.
Vereinfachen Sie die Verwaltung mit einer Software, die speziell für die Gesundheitsbranche entwickelt wurde. Die Verwaltung muss nicht schwierig oder manuell sein. Vergessen Sie das veraltete Excels und modernisieren Sie Ihr Gerätemanagement mit einer moderner Asset-Management-Software um die Prozesse zu automatisieren, Ihre Medizinprodukte gemäß der Gesetzgebung zu überwachen, die Patientensicherheit zu verbessern und der Beschaffung zu helfen, um Kosten zu sparen.
Ein systematisches Gerätemanagement trägt maßgeblich zu einer nachhaltigen und dauerhaften Organisation der Infrastruktur einer Klinik bei. Es schützt vor kostenintensiven, langwierigen Haftungsprozessen und gibt allen Mitarbeiter/innen Sicherheit in der Bedienung und Pflege des Gerätebestandes und ist somit unverzichtbarer Bestandteil
moderner Klinikführung.
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